Die badischen Weinhoheiten sind für ein Jahr gewählte Botschafterinnen für das Weinanbaugebiet Baden, seine Weinerzeuger und die Weinkultur.
Seit 1950/51 wird in jedem Jahr eine Badische Weinkönigin und zwei Prinzessinnen gewählt. Eine Übersicht aller bisherigen Weinköniginnen finden Sie hier. Die Richtlinien für die Wahl der Badischen Weinkönigin setzt sich über die gewählten Sprecher der Weinwirtschaft wie durch Vertreter von Hörfunk, Presse und von Honoratioren aus Politik und Wirtschaft zusammen. Die Bewerberinnen müssen aus einer Winzerfamilie stammen bzw. gelernte Winzerinnen oder Weinküfer sein, oder eine weinbezogene Ausbildung vorweisen. Sie werden bei der Wahl befragt zu Themen des Weinbaus, der Kellerwirtschaft, des Weinrechts, der Weinwerbung und aktuellen weinwirtschaftlichen Anliegen und Problemen. Für die Beurteilung des Wahlgremiums sind bei dieser Befragung ausschlaggebend das Fachwissen, die Vortragsweise, das Auftreten und die Erscheinung. Aus der nicht öffentlichen Wahl werden drei Bewerberinnen im Rahmen der Krönungsveranstaltung vorgestellt. Danach entscheidet das Wahlgremium aufgrund des überzeugendsten Gesamtauftrittes, wer von den drei Vorausgewählten zur Badischen Weinkönigin wird. Aufgabe der Badischen Weinkönigin und ihrer Prinzessinnen ist es, als gewählte Sprecherinnen des Berufsstandes und als Botschafterinnen des badischen Weines in ganz Deutschland und im Ausland für ihn zu werben. Die Weinkönigin ist hierbei im Durchschnitt ca. 200 Tage im Einsatz.
Die Badische Weinkönigin wird seit 1950 jährlich im Weinbaugebiet Baden gewählt. Eine Übersicht aller bisherigen Badischen Weinköniginnen finden Sie über den Link.