Freiburg/Endingen, 07.02.2020: Nach rund vier Monaten beenden die Initiatoren des Volksantrages „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ erfolgreich ihre Unterschriftensammlung und können damit den ersten Volksantrag der Landesgeschichte einreichen. Der Volksantrag wurde vom Badischen Weinbauverband (BWV) in Zusammenarbeit mit dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV) und weiteren Verbänden auf den Weg gemacht, um Landwirtschaft und Umwelt zu erhalten. Mit den 84.128 Unterschriften haben wir jetzt eine gute Ausgangslage, um unser Ziel zu erreichen, erklärten die Verbände im Rahmen der BLHV-Landesversammlung in Endingen, bei der die Unterschriften symbolisch an Landwirtschaftsminister Peter Hauk übergeben wurden.
Der Präsident des Badischen Weinbauverbandes, Kilian Schneider, rief in diesem Zusammenhang zu mehr Sachlichkeit beim Artenschutz auf. „Unsere Artenvielfalt kann nur auf Grundlage wissenschaftlicher Fakten erhalten und gefördert werden. Wie im Volksantrag gefordert soll das Land die Ursachen des Artenschwundes genau unter die Lupe nehmen, auch die Maßnahmen des Landes müssen künftig einer wissenschaftlichen Bewertung standhalten können“, forderte Schneider.
Die Initiatoren sehen den Antrag als starkes Zeichen des Weinbaus und der Landwirtschaft in Richtung Landesregierung. Sie dankten ihren Mitgliedern, deren Familien und allen, die den Volksantrag engagiert zum Erfolg verholfen haben. Der Volksantrag soll zu einem dringend notwendigen gesellschaftlichen Diskurs führen und in einem Gesellschaftsvertrag enden, der die Erwartungshaltung von Verbrauchern und Landwirtschaft wieder in Einklang bringt.
Der Badische Weinbaupräsident ist davon überzeugt, dass mehr Artenschutz nur mit einer regional verwurzelten Produktion machbar ist. In diesem Zusammenhang richten die Verbände gemeinsam deutliche Worte an den Handel. Auch die großen Lebensmittelhändler müssen endlich Verantwortung übernehmen und aufhören, regional erzeugte, hochwertige Produkte unter Wert zu verkaufen.
In den kommenden Wochen werden die Initiatoren den Volksantrag in Stuttgart formell einreichen, anschließend soll er im Landtag diskutiert werden. Der Landtag von Baden-Württemberg ist dann aufgefordert, die Inhalte des Antrags ins Plenum zu bringen.
Hintergrund Volksantrag:
Was ist ein Volksantrag: Laut Landesverfassung hat das Wahlvolk in Baden-Württemberg das Recht, einen Volksantrag zu stellen (Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung). Einem Volksantrag müssen sich 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg anschließen. Das sind zurzeit rund 40.000 Unterschriften. Kommen diese Unterschriften zu Stande, so ist der Landtag verpflichtet, sich mit den jeweiligen Anliegen des Volksantrags zu befassen.
Der Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“:
Der Badischen Weinbauverband hat zusammen mit dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV), dem Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) sowie dem Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg (LVEO) den Volksantrag initiiert und am 2. Oktober 2019 offiziell beim Landtag angezeigt. In zehn Punkten fordern die Initiatoren den Landtag auf, für den Erhalt der über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft als herausragenden Wert einzutreten und für die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen der Landwirte zu werben.