MENÜ

Badischer Weinbauverband setzt Zeichen für die Zukunft

Für den Weinjahrgang 2020 hat der Badische Weinbauverband eine Ertragsempfehlung an seine Mitglieder herausgegeben. Diese Maßnahme ist ein erster Ausblick auf zukünftige Profilierungsmaßnahmen der Schutzgemeinschaft Baden

30. 06. 2020
Spätburgunder (Foto: BWV)
Für den Weinjahrgang 2020 empfiehlt der Badische Weinbauverband seinen Mitgliedern einen durchschnittlichen Hektarertrag von 80 statt der üblichen 90 Hektolitern je Hektar. „Unsere Empfehlung ist ein Fingerzeig in Richtung Zukunft, denn mit der bevorstehenden Weingesetzänderung werden viele Entscheidungen an die Schutzgemeinschaften der Anbaugebiete übertragen. So können wir flexibler auf das Marktgeschehen reagieren und gleichzeitig die Spezifikationen der unterschiedlichen Qualitätsstufen beeinflussen.“, erklärt Verbandsgeschäftsführer Peter Wohlfarth. „Aktuell sieht die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg noch nicht vor, dass die Schutzgemeinschaft eine Ertragsreduzierung verbindlich vorgeben kann, deshalb handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Eine entsprechende Änderung werden wir aber bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) beantragen, um die Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Baden qualitativ weiter entwickeln zu können. Solche Maßnahmen zahlen letztlich auf unsere angestrebte Profilierung ein.“, so Wohlfarth. Zugleich betont der Geschäftsführer, dass ertragsreduzierende Maßnahmen nicht in allen Qualitätsstufen und auch nicht bei allen Sorten in gleichem Maße sinnvoll sind. Für Sektgrundwein und leichte Weißweine könnten beispielsweise höhere Erträge angepeilt werden als für gehaltvolle Rotweine. Weingüter und Genossenschaften, die der Empfehlung des Verbandes folgen wollen, müssten in Abhängigkeit von Sorte, Qualitätsstufe und Absatzmöglichkeit selbst entscheiden, wo sie ertragsregulierende Maßnahmen vornehmen. „In diesem Punkt vertraue ich voll und ganz auf die Erfahrung der Betriebsleiter. In Summe ist ein Durchschnittsertrag von 80 Hektolitern je Hektar sicher eine gute Zielgröße für den Jahrgang 2020.“, so Wohlfarth. Die Empfehlung des Verbandes fand einstimmige Zustimmung bei einer Versammlung der Schutzgemeinschaft am 29. Juni 2020 in Oberbergen. Hintergrund zur Herkunftsprofilierung: Nach dem Leitsatz: „Je enger die Herkunft desto höher die Qualität“ werden die Schutzgemeinschaften künftig die Spezifikationen innerhalb der Herkunftshierarchie (Gebiets-, Bereichs-, Orts- und Lagenwein) selbst anpassen können. Dabei steht künftig nicht mehr das Mostgewicht als einziger Qualitätsparameter im Vordergrund. In ganz Europa haben Schutzgemeinschaften und Konsortien der unterschiedlichen Anbaugebiete auf die beiden mengenmäßig überdurchschnittlichen Jahrgänge 2018 und 2019 mit vergleichbaren Maßnahmen reagiert. Baden gibt als erstes deutsches Anbaugebiet eine entsprechende Empfehlung für den Jahrgang 2020 aus. Die Schutzgemeinschaft der geschützten Ursprungsbezeichnung Baden, wie sie korrekt heißt, wird nach der bevorstehenden Änderung des Deutschen Weingesetzes wesentlichen Einfluss auf die Produktspezifikation in Baden haben und künftig die qualitative Entwicklung des Anbaugebietes weiter vorantreiben.